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Rechtsmedizin
Rechtsmediziner berichten, wie ihr Arbeitsalltag
wirklich aussieht, wo Faszination und Hürden
liegen, wie das Fernsehen ihren Beruf beeinflusst
und was Kollegen der Allgemeinmedizin über
das Fach wissen sollten.
In jedem Krimi, der etwas auf sich hält,
taucht er auf: der Rechtsmediziner. Als Sherlock
Holmes" im weißen Kittel bestimmt
er den Todeszeitpunkt, findet versteckte Täterspuren
oder lüftet die letzten Geheimnisse der
Leiche. Und wie auch die britische Romanfigur
schon vor 100 Jahren besticht der moderne"
Sherlock Holmes durch glasklares analytisch
wissenschaftliches Arbeiten und rationales
Denken.
Das
mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und Denken
stimmt. In Wahrheit aber ist die Rechtsmedizin
heute weit mehr als eine Hilfswissenschaft
der ermittelnden Behörden. Die Rechtsmedizin
bzw. Gerichtsmedizin oder forensische Medizin
hat in den letzten Jahren erhebliche Differenzierungen
und Erweiterungen ihres Aufgabenspektrums
erfahren. Moderne Analysemethoden und die
systematischen Untersuchungen zum Beweiswert
medizinisch-naturwissenschaftlicher Aussagemöglichkeiten
für verschiedene rechtliche Fragestellungen
haben dazu beigetragen.
Die
verbesserten Aussagemöglichkeiten bedingten
ihrerseits immer neue Anfragen und Anforderungen
aus verschiedenen Rechtsgebieten. So hat sich
das Fach längst zu einem autochthonen
Forschungsgebiet emanzipiert, mit hoch spezialisierten
modernen Analyseverfahren, in denen die Medizin,
je nach Fragestellung, eng mit Physikern,
Chemikern, Biologen, Pharmazeuten oder Ingenieuren
zusammenarbeitet.
Toxikologische,
serologische und forensisch molekulargenetische
Labore haben sich einen Platz neben dem Sektionstisch
erkämpft und bestimmen zunehmend den
Arbeitsalltag der Rechtsmedizin (siehe Interview
Prof. Eisenmenger).
Rechtsmedizin
heute
Die Versorgungsaufgaben der Rechtsmediziner
erstrecken sich in die verschiedensten Bereiche
von Justiz, Klinik, Forschung und Gesundheitswesen
und sie sind dort inzwischen auch unverzichtbar
für Lehre, Forschung, Aus-, Fort- und
Weiterbildung.
Zu
den Aufgabenfeldern zählen die Morphologie,
die Traumatologie, die klinische Rechtsmedizin
und die Rechts- und Standeskunde sowie die
Toxikologie, Alkohologie, Verkehrsmedizin,
Hämogenetik, Spurenkunde und Psychopathologie.
Zwar
bestreiten Leichenschau und Sektion zur Klärung
nicht eindeutiger Todesfälle insgesamt
weiterhin einen großen Teil der Arbeit,
gefragt wird zunehmend aber auch nach dem
Konsum von Alkohol oder Designerdrogen, nach
Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit,
nach Verwandtschaftsverhältnissen oder
Infektionsgefahren. Es geht um versicherungstechnische
Fragestellungen, um Einstellungsuntersuchungen
oder um die Adäquanz therapeutischer
Maßnahmen.
Entsprechend
hat die Rechtsmedizin auch längst nicht
mehr nur mit Leichen zu tun. Gewaltopferambulanzen
oder die Erstellung von Gutachten bei Kindesmisshandlungen,
Vergewaltigungen und Arbeitsunfallopfern sind
nur einige Beispiele hierfür.
Konsiliarische
Funktionen ergeben sich bei Unklarheiten während
einer Leichenschau oder arztrechtlichen Fragen.
Die aus der rechtsmedizinischen Routine und
Forschung resultierenden Erkenntnisse werden
zunehmend auch präventiv genutzt; etwa
zur Verbesserung der passiven Fahrzeugsicherheit
(basierend auf Obduktionsbefunden von Verkehrsunfallopfern)
oder zur Etablierung von Grenzwerten zur Fahrtüchtigkeit
nach Alkoholgenuss.
Geschichtlich
gesehen haben die Aufgaben eine Panoramawanderung
bestritten, die in vielen Punkten den gesellschaftlichen
Wandel reflektiert (siehe: Geschichte der
Rechtsmedizin). Während zum Beispiel
früher Kindstötungen und illegale
Aborte große Themen waren, spielen solche
Sachverhalte heute eine untergeordnete Rolle.
Dafür drängen moderne Themen wie
Drogenmissbrauch oder Fahrzeugsicherheit in
die Aufgabengebiete.
Und
nicht nur hinsichtlich der Fragestellungen
hat sich ein solcher Wandel vollzogen. Die
Methodik geht heute mit molekularbiologischen
Methoden, wie Antigen-Antikörperreaktionen
oder der Sequenzierung nukleärer oder
mitochondrialer DNA, weit über frühere
Möglichkeiten hinaus. Auch die für
die Diagnostik zugänglichen Matrizen
oder Asservate haben sich erweitert, vom Blut
über Gewebepartikel oder Haare bis zu
Einzelzellen (z.B. Spermien).
TV-Serienwelt
verfälscht Berufsbild
Hochspezifische molekularbiologische Methoden,
wie DNA- oder Proteinanalysen, gehörten
heute zum Standard in der modernen Rechtsmedizin.
Doch von dem durch TV-Serien vermittelten
Budenzauber grenzen sich anerkannte
Rechtsmediziner vehement ab.
Endlosserien,
wie Medical Detectives, CSI,
Quincy, Autopsy oder
Die Gerichtsmedizinerin vermarkten
überzogenen medizinischen Hightech in
Kombination mit dem Geheimnisvollen, dem Dramatischen
und dem hautnahen Grusel. Das sorgt
für hohe Einschaltquoten, entspricht
aber selten der Realität, so der
Hamburger Gerichtsmediziner Dr. Jan Sperhake
(siehe Interview). Er liest TV- Drehbücher
und sorgt für ihren wissenschaftlichen
Schliff. Oft ist er entsetzt über das
gezeigte Bild seiner TV-Kollegen - sei es
wegen der sarkastischen Sprüche, wegen
der Sprengung ihrer tatsächlichen Befugnisse,
wegen einer vorgetäuschten Genauigkeit
oder wegen überzogen spektakulärer
Analysemethoden mit bunten Lasern und mysteriös
fluoreszierenden Substanzen.
Rechtsmedizinische
Belange im Arztalltag meistern
Kollege anderer Fachrichtungen haben in der
täglichen Praxis relativ wenig Kontakte
zur Rechtsmedizin. Mit Ausnahme chirurgischer
Fachdisziplinen, da dort schwer verletzte
Personen nach Schlägereien, Schießereien
oder anderen Formen der Gewalteinwirkung zunächst
medizinisch versorgt werden.
Schädelfrakturen
oder Schussverletzungen werden von Chirurgen
sehr oft ohne ausführliche Dokumentation
des Befunds versorgt, so Dr. med. Nadine
Wilke vom rechtsmedizinischen Institut Hamburg.
Die Notwendigkeit einer späteren
Fallrekonstruktion ist ihnen dabei nicht bewusst.
So ist eine Beurteilung nach erfolgter chirurgischer
Versorgung erheblich erschwert.
Was
den meisten Ärzten nicht klar ist: Auch
sie könnten Monate später als Zeuge
vor Gericht geladen werden. Ohne ausführliche
Dokumentation sind dann kaum noch konkrete
Angaben möglich. Wünschenswert wären
nachvollziehbare und genauere Protokolle,
vorzugsweise mit Körperschema und detaillierter
Verletzungsbeschreibung, wobei derartige Anforderungen
in der Akutsituation schwer erfüllbar
sind, so die Ärztin.
Eine
enge Zusammenarbeit kann auch mit Gynäkologen
bestehen, wenn es um die Spurensicherung bei
Vergewaltigungsopfern geht. Hierbei ergibt
sich oft das Problem, dass viele Frauen zunächst
keine Anzeige erstatten wollen. Sie wollen
das Geschehene schnellstmöglich vergessen,
sodass auch die Rechtsmedizin nicht involviert
ist.
Den
Ärzten sollte in diesen Fällen bewusst
sein, dass zahlreiche Frauen die Anzeigenerstattung
mit zeitlicher Verzögerung nachholen
und dann eine Sicherstellung DNA-fähigen
Materials als Beweis nicht mehr möglich
ist. Die Aufklärung der Frauen und eine
zeitnahe Spurenasservierung durch die Gynäkologen
sind daher sehr wichtig, damit ein Verlust
von beweisenden Befunden vermieden wird.
Zu
großen Schwierigkeiten komme es außerdem
vor allem bei der Leichenschau und beim Ausfüllen
der Todesbescheinigung, bemerkt Wilke. Es
ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten
und sie dient mit der Feststellung des Todes
und der Todesursache über die medizinischen
Belange hinaus, durch die Qualifikation der
Todesart, der Meldepflicht und durch seuchenhygienische
Aspekte, auch der Rechtssicherheit und dem
öffentlichen Interesse.
Jahrzehntelange
Klagen über die mangelnde ärztliche
Qualifikation bei der Leichenschau und auch
Dokumentationen über eklatante Fehlleistungen
haben an den bisherigen Missständen wenig
geändert. Schuld an der Misere ist unter
anderem, dass die Leichenschaugesetzgebung
in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
der Bundesländer fällt und daher
keine einheitlichen Richtlinien bietet. Die
Belange sind von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich aufgeschlüsselt und verwirren
durch eine scheinbare Gesetzesvielfalt.
Einen
zusammenfassenden Überblick, nützliche
Tipps und weitere Infos zum Thema geben die
AWMF-Leitlinien (www.leitlinien.net; Stichwort
Rechtsmedizin) sowie der Beitrag von Burkhard
Madea und Reinhard Dettmeyer Ärztliche
Leichenschau und Todesbescheinigung"
aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 28.
November 2003. Des Weiteren bieten viele rechtsmedizinische
Institute Fortbildungen zur Leichenschau für
Allgemeinmediziner an.
Wer
sich für eine fachärztliche Weiterbildung
zum Rechtsmediziner interessiert, dem wird
laut Weiterbildungsordnung eine Mindestausbildung
von fünf Jahren abverlangt, davon dreieinhalb
Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin.
Da es nur wenige außeruniversitäre
Einrichtungen gibt, ist man praktisch darauf
angewiesen, die Facharztweiterbildung an einem
Universitätsinstitut zu absolvieren.
Pflichtzeiten sind weiterhin ein halbes Jahr
Psychiatrie und ein halbes Jahr Pathologie.
Die genauen Inhalte können der (Muster)
Weiterbildungsordnung über die Homepage
der BÄK entnommen werden (www.bundesaeztekammer.de).

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