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Medizinrecht
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Rechtsmedizin

Rechtsmediziner berichten, wie ihr Arbeitsalltag
wirklich aussieht, wo Faszination und
Hürden liegen, wie das Fernsehen
ihren Beruf beeinflusst und was Kollegen
der Allgemeinmedizin über das Fach
wissen sollten.
In jedem Krimi, der etwas auf sich hält,
taucht er auf: der Rechtsmediziner.
Als Sherlock Holmes" im weißen
Kittel bestimmt er den Todeszeitpunkt,
findet versteckte Täterspuren oder
lüftet die letzten Geheimnisse
der Leiche. Und wie auch die britische
Romanfigur schon vor 100 Jahren besticht
der moderne" Sherlock Holmes
durch glasklares analytisch wissenschaftliches
Arbeiten und rationales Denken.
Das
mit dem wissenschaftlichen Arbeiten
und Denken stimmt. In Wahrheit aber
ist die Rechtsmedizin heute weit mehr
als eine Hilfswissenschaft der ermittelnden
Behörden. Die Rechtsmedizin bzw.
Gerichtsmedizin oder forensische Medizin
hat in den letzten Jahren erhebliche
Differenzierungen und Erweiterungen
ihres Aufgabenspektrums erfahren. Moderne
Analysemethoden und die systematischen
Untersuchungen zum Beweiswert medizinisch-naturwissenschaftlicher
Aussagemöglichkeiten für verschiedene
rechtliche Fragestellungen haben dazu
beigetragen.
Die
verbesserten Aussagemöglichkeiten
bedingten ihrerseits immer neue Anfragen
und Anforderungen aus verschiedenen
Rechtsgebieten. So hat sich das Fach
längst zu einem autochthonen Forschungsgebiet
emanzipiert, mit hoch spezialisierten
modernen Analyseverfahren, in denen
die Medizin, je nach Fragestellung,
eng mit Physikern, Chemikern, Biologen,
Pharmazeuten oder Ingenieuren zusammenarbeitet.
Toxikologische,
serologische und forensisch molekulargenetische
Labore haben sich einen Platz neben
dem Sektionstisch erkämpft und
bestimmen zunehmend den Arbeitsalltag
der Rechtsmedizin (siehe Interview Prof.
Eisenmenger).
Rechtsmedizin
heute
Die Versorgungsaufgaben der Rechtsmediziner
erstrecken sich in die verschiedensten
Bereiche von Justiz, Klinik, Forschung
und Gesundheitswesen und sie sind dort
inzwischen auch unverzichtbar für
Lehre, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Zu
den Aufgabenfeldern zählen die
Morphologie, die Traumatologie, die
klinische Rechtsmedizin und die Rechts-
und Standeskunde sowie die Toxikologie,
Alkohologie, Verkehrsmedizin, Hämogenetik,
Spurenkunde und Psychopathologie.
Zwar
bestreiten Leichenschau und Sektion
zur Klärung nicht eindeutiger Todesfälle
insgesamt weiterhin einen großen
Teil der Arbeit, gefragt wird zunehmend
aber auch nach dem Konsum von Alkohol
oder Designerdrogen, nach Fahrtüchtigkeit
und Schuldfähigkeit, nach Verwandtschaftsverhältnissen
oder Infektionsgefahren. Es geht um
versicherungstechnische Fragestellungen,
um Einstellungsuntersuchungen oder um
die Adäquanz therapeutischer Maßnahmen.
Entsprechend
hat die Rechtsmedizin auch längst
nicht mehr nur mit Leichen zu tun. Gewaltopferambulanzen
oder die Erstellung von Gutachten bei
Kindesmisshandlungen, Vergewaltigungen
und Arbeitsunfallopfern sind nur einige
Beispiele hierfür.
Konsiliarische
Funktionen ergeben sich bei Unklarheiten
während einer Leichenschau oder
arztrechtlichen Fragen. Die aus der
rechtsmedizinischen Routine und Forschung
resultierenden Erkenntnisse werden zunehmend
auch präventiv genutzt; etwa zur
Verbesserung der passiven Fahrzeugsicherheit
(basierend auf Obduktionsbefunden von
Verkehrsunfallopfern) oder zur Etablierung
von Grenzwerten zur Fahrtüchtigkeit
nach Alkoholgenuss.
Geschichtlich
gesehen haben die Aufgaben eine Panoramawanderung
bestritten, die in vielen Punkten den
gesellschaftlichen Wandel reflektiert
(siehe: Geschichte der Rechtsmedizin).
Während zum Beispiel früher
Kindstötungen und illegale Aborte
große Themen waren, spielen solche
Sachverhalte heute eine untergeordnete
Rolle. Dafür drängen moderne
Themen wie Drogenmissbrauch oder Fahrzeugsicherheit
in die Aufgabengebiete.
Und
nicht nur hinsichtlich der Fragestellungen
hat sich ein solcher Wandel vollzogen.
Die Methodik geht heute mit molekularbiologischen
Methoden, wie Antigen-Antikörperreaktionen
oder der Sequenzierung nukleärer
oder mitochondrialer DNA, weit über
frühere Möglichkeiten hinaus.
Auch die für die Diagnostik zugänglichen
Matrizen oder Asservate haben sich erweitert,
vom Blut über Gewebepartikel oder
Haare bis zu Einzelzellen (z.B. Spermien).
TV-Serienwelt
verfälscht Berufsbild
Hochspezifische molekularbiologische
Methoden, wie DNA- oder Proteinanalysen,
gehörten heute zum Standard in
der modernen Rechtsmedizin. Doch von
dem durch TV-Serien vermittelten Budenzauber
grenzen sich anerkannte Rechtsmediziner
vehement ab.
Endlosserien,
wie Medical Detectives,
CSI, Quincy,
Autopsy oder Die Gerichtsmedizinerin
vermarkten überzogenen medizinischen
Hightech in Kombination mit dem Geheimnisvollen,
dem Dramatischen und dem hautnahen Grusel.
Das sorgt für hohe Einschaltquoten,
entspricht aber selten der Realität,
so der Hamburger Gerichtsmediziner Dr.
Jan Sperhake (siehe Interview). Er liest
TV- Drehbücher und sorgt für
ihren wissenschaftlichen Schliff. Oft
ist er entsetzt über das gezeigte
Bild seiner TV-Kollegen - sei es wegen
der sarkastischen Sprüche, wegen
der Sprengung ihrer tatsächlichen
Befugnisse, wegen einer vorgetäuschten
Genauigkeit oder wegen überzogen
spektakulärer Analysemethoden mit
bunten Lasern und mysteriös fluoreszierenden
Substanzen.
Rechtsmedizinische
Belange im Arztalltag meistern
Kollege anderer Fachrichtungen haben
in der täglichen Praxis relativ
wenig Kontakte zur Rechtsmedizin. Mit
Ausnahme chirurgischer Fachdisziplinen,
da dort schwer verletzte Personen nach
Schlägereien, Schießereien
oder anderen Formen der Gewalteinwirkung
zunächst medizinisch versorgt werden.
Schädelfrakturen
oder Schussverletzungen werden von Chirurgen
sehr oft ohne ausführliche Dokumentation
des Befunds versorgt, so Dr. med.
Nadine Wilke vom rechtsmedizinischen
Institut Hamburg. Die Notwendigkeit
einer späteren Fallrekonstruktion
ist ihnen dabei nicht bewusst. So ist
eine Beurteilung nach erfolgter chirurgischer
Versorgung erheblich erschwert.
Was
den meisten Ärzten nicht klar ist:
Auch sie könnten Monate später
als Zeuge vor Gericht geladen werden.
Ohne ausführliche Dokumentation
sind dann kaum noch konkrete Angaben
möglich. Wünschenswert wären
nachvollziehbare und genauere Protokolle,
vorzugsweise mit Körperschema und
detaillierter Verletzungsbeschreibung,
wobei derartige Anforderungen in der
Akutsituation schwer erfüllbar
sind, so die Ärztin.
Eine
enge Zusammenarbeit kann auch mit Gynäkologen
bestehen, wenn es um die Spurensicherung
bei Vergewaltigungsopfern geht. Hierbei
ergibt sich oft das Problem, dass viele
Frauen zunächst keine Anzeige erstatten
wollen. Sie wollen das Geschehene schnellstmöglich
vergessen, sodass auch die Rechtsmedizin
nicht involviert ist.
Den
Ärzten sollte in diesen Fällen
bewusst sein, dass zahlreiche Frauen
die Anzeigenerstattung mit zeitlicher
Verzögerung nachholen und dann
eine Sicherstellung DNA-fähigen
Materials als Beweis nicht mehr möglich
ist. Die Aufklärung der Frauen
und eine zeitnahe Spurenasservierung
durch die Gynäkologen sind daher
sehr wichtig, damit ein Verlust von
beweisenden Befunden vermieden wird.
Zu
großen Schwierigkeiten komme es
außerdem vor allem bei der Leichenschau
und beim Ausfüllen der Todesbescheinigung,
bemerkt Wilke. Es ist der letzte Dienst
des Arztes am Patienten und sie dient
mit der Feststellung des Todes und der
Todesursache über die medizinischen
Belange hinaus, durch die Qualifikation
der Todesart, der Meldepflicht und durch
seuchenhygienische Aspekte, auch der
Rechtssicherheit und dem öffentlichen
Interesse.
Jahrzehntelange
Klagen über die mangelnde ärztliche
Qualifikation bei der Leichenschau und
auch Dokumentationen über eklatante
Fehlleistungen haben an den bisherigen
Missständen wenig geändert.
Schuld an der Misere ist unter anderem,
dass die Leichenschaugesetzgebung in
die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
der Bundesländer fällt und
daher keine einheitlichen Richtlinien
bietet. Die Belange sind von Bundesland
zu Bundesland unterschiedlich aufgeschlüsselt
und verwirren durch eine scheinbare
Gesetzesvielfalt.
Einen
zusammenfassenden Überblick, nützliche
Tipps und weitere Infos zum Thema geben
die AWMF-Leitlinien (www.leitlinien.net;
Stichwort Rechtsmedizin) sowie der Beitrag
von Burkhard Madea und Reinhard Dettmeyer
Ärztliche Leichenschau und
Todesbescheinigung" aus dem Deutschen
Ärzteblatt vom 28. November 2003.
Des Weiteren bieten viele rechtsmedizinische
Institute Fortbildungen zur Leichenschau
für Allgemeinmediziner an.
Wer
sich für eine fachärztliche
Weiterbildung zum Rechtsmediziner interessiert,
dem wird laut Weiterbildungsordnung
eine Mindestausbildung von fünf
Jahren abverlangt, davon dreieinhalb
Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin.
Da es nur wenige außeruniversitäre
Einrichtungen gibt, ist man praktisch
darauf angewiesen, die Facharztweiterbildung
an einem Universitätsinstitut zu
absolvieren. Pflichtzeiten sind weiterhin
ein halbes Jahr Psychiatrie und ein
halbes Jahr Pathologie. Die genauen
Inhalte können der (Muster) Weiterbildungsordnung
über die Homepage der BÄK
entnommen werden (www.bundesaeztekammer.de).

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